Beim Oberlandesgericht Schleswig wurde jüngst ein spezieller Fall entschieden: Die Polizei entdeckte einen Automechaniker, der während der Fahrt den Fehlerspeicher im PKW eines Werkstattkunden ausgelesen hat.
Das Gericht stellte jedoch keinen Unterschied zwischen dem Bedienen eines Mobiltelefons oder eines Diagnose-Werkzeugs fest. Der Werkstattmitarbeiter bleibt also auf Geldbuße und Punkt sitzen.
Die Straßenverkehrsordnung wähle beim sog. Handyverbot einen „technologieoffenen Ansatz“ hieß es.
Quelle: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/handyverbot-am-steuer-gilt-auch-fuer-kfz-mechatroniker-bei-der-arbeit-a-c40fda12411b9471ebb7dfa1d645a278
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